Rechtsprechung
VG Hamburg, 07.11.2011 - 4 E 2649/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Bauwagenplatz Zomia kann vorerst geräumt werden
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Bauwagenplatz Zomia kann vorerst geräumt werden
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.11.2011 - 4 E 2649/11
- OVG Hamburg, 16.11.2011 - 2 Bs 202/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 16.11.2011 - 2 Bs 202/11
Beschwerde gegen Räumung des Bauwagenplatzes Zomia zurückgewiesen
Auszug aus VG Hamburg, 07.11.2011 - 4 E 2649/11
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 2 Bs 202/11 4 E 2649/11 Beschluss. - OVG Hamburg, 22.05.2000 - 2 Bs 55/00
Auszug aus VG Hamburg, 07.11.2011 - 4 E 2649/11
Selbst wenn dem so wäre, wird sich das besondere öffentliche Vollzugsinteresse für das Nutzungsverbot eines nicht zugelassenen Wohnwagenstandplatzes aber nicht allein auf die ständige Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. nur Beschl. v. 6.6.2007, 2 Bs 116/07; v. 16.4.2007, 2 Bs 51/07 und v. 22.5.2000, 2 Bs 55/00, juris) stützen können, dass der mit dem Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung bestehende Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eine Nutzungsuntersagung gemäß § 76 Abs. 1 HBauO und die Anordnung deren sofortiger Vollziehung im Interesse der Autorität der baurechtlichen Verfahrensvorschriften nicht erst dann rechtfertige, wenn die formell baurechtswidrige Tätigkeit auch materiell nicht genehmigungsfähig sei, sondern in der Regel bereits bei nur formeller Illegalität, wobei an die Begründung der sofortigen Vollziehung keine zusätzlichen Anforderungen zu stellen seien.